Was lange währt wird endlich gut!
So hat der Landtag nunmehr in seiner letzten Sitzung des Jahres das folgende Gesetz beschlossen, das im Gesetz- und Verordnungsblatt, Ausgabe 2021 Nr. 88 vom 28.12.2021 Seite 1463 bis 1492 verkündet wurde:
Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze
Vom 17. Dezember 2021
Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen (u.a. Abschleppen, Verwertung, …) der Stadt bei den „wilden“Autohändler geschaffen.
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