Am Rande der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung.-planung und Bauen, gab die Verwaltung folgende erfreuliche Mitteilung:
Mit Beschluss vom 30.11.2021 hat das OVG Münster den von der „Quartier X Stadthaus am Bahnhof Altenessen GmbH & Co. KG“ gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil vom 01.10.2020 abgelehnt.
Damit hat die Ordnungsverfügung des FB 61 vom 24.06.2019, mit der der Abbruch der Bauruine innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft der Verfügung unter Androhung der Ersatzvornahme angeordnet wurde, Rechtskraft erlangt.
Nun sind also noch 6 Monate abzuwarten…. Sollte der Besitzer seiner Abrissverpflichtung nicht nachkommen, ist die Ersatzvornahme anschließend festzusetzen.
Für den Abbruch muss sicherlich eine Ausschreibung mit entsprechenden Fristen erfolgen – aber bis zum Sommer kommenden Jahres könnten die Bagger mit der Abrissbirne anrollen. Darauf haben wir fast 1 ½ Jahrzehnte gewartet.
(Quelle: Uwe Kutzner, CDU BV V)