BIGWAM e.V. hat nun auch die Gemeinnützigkeit bekommen!

Was lange währt wird endlich gut…oder so ähnlich!

BIGWAM e.V. ist gemeinnützig nach §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung!

  • Für Kleinspenden bis 200 € ist keine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) nach amtlichem Muster nötig – es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank.
  • Für entgegengebrachte Spenden/Zuwendungen ab 200 € werden entsprechend absetzbare Spendenbescheinigungen ausgestellt.
    Dazu bitte parallel zur Überweisung eine Mail mit Adresse und Name an bigwam@t-online.de.
Unsere KONTONUMMER finden Sie auf dieser Seite und hier!

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