WICHTIG: Bebauungsplan Hövelstr. – Verhinderung Ausweitung Discounter am Ort

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Hövelstraße 151-220 ist gestartet.

Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung führt in der Zeit vom 30. August 2017 bis einschließlich 2. Oktober 2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Hövelstraße 151-220“ durch.
Der Grund dafür ist der Wunsch des Discounters Netto sich zu vergrößern, die Stadtverwaltung, aufgrund des „Masterplan Einzelhandel“, aber dagegen ist!

 



Während der Auslegung können die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen und Änderungswünsche zu dem Plan anbringen.Die Verwaltung wertet die Stellungnahmen aus und legt sie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

 

 ➡ Wir sollten uns als BIGWAM und insbesondere als Anwohner der Siedlung Hülsenbruch-/Schlacken-/Krabler-/Sponheuerstraße und Wieselweg sehr intensiv an der Diskussion beteiligen, birgt es doch große Gefahren, dass die derzeit dort ansässigen Einzelhändler die Gelände verlassen, wir in der Siedlung von der Nahversorgung (zu Fuß/Fahrrad) abgeschnitten sein könnten und vor allem weitere wilde Autohändler sich dort ansiedeln können. Zumindest sollten wir in dem Bebauungsplan erreichen können, dass sich keine weiteren Autohändler dort ansiedeln dürfen.
 ➡ Hier geht es zur online Beteiligung!

 

 💡 Unsere Meinung als BIGWAM Vorstand:
Lieber einen großflächigeren Discounter, als weitere wilde Autohändler in unserer Nachbarschaft. 💡 

Ein Kommentar:

  1. DIE BIGWAM hat sich gegen den Bebauungsplan ausgesprochen. Hier der eingereichte Kurztext:

    Stellungnahme zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfes

    Name: BIGWAM e.V.
    Straße: Postfach 270107
    Postleitzahl: 45342
    Ort: Essen
    E-Mail-Adresse: bigwam@t-online.de

    Ihre Anregung vom 26.09.17:
    Die BIGWAM e.V. ist gegen den Bebauungsplan im derzeitigen Entwurf. Er berücksichtigt weder die Bedürfnisse der anliegenden Siedlungsgebiete nach einer erreichbaren Versorgung, noch geht er auf die tatsächlichen Entfernungen des Gebietes zu den genannten Zentren lt. Masterplan Einzelhandel ein (nur Luftlinienentfernungen). Zur Begründung: Im Einzugsgebiet liegen mehrere Siedlungsgebiete die ggf. ohne entsprechenden, fußläufig erreichbaren Nahversorger im Einzelhandel auskommen müssten. Insbesondere ältere Menschen sind nicht in der Lage mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder gar zu Fuß die angegebenen Ziele im Bebauungsplan zu erreichen. Angesichts der Tatsache, dass die Stadt Essen als „Grüne Hauptstadt Europas“ fungiert, ist die dann immer notwendige Nutzung eines Kfz, zur Erreichung der angegebenen Handelszentren, sicher nicht im Sinne der Juroren. Desweiteren befindet sich im Einzugsbereich ein Übergangswohnheim für Asylbewerber mit ca. 200 Bewohnerinnen und Bewohnern, die auf Selbstversorgung und fußläufiges Erreichen der Versorger angewiesen sind. Nicht zuletzt muss dringlich auf die Gefahr einer Ansiedlung weiterer illegaler Autohändler hingewiesen werden, die bei einem Weggang des Discounters Netto, aus wirtschaftlichen Gründen, bestehen würde. Im Bebauungsplan ist leider kein Untersagen der Nutzung dieses dann ggf. freien Raumes durch weitere Autohändler vorgesehen. Bei einem Beschluss des Planes sollte zumindest dieser Punkt aufgegriffen und jeglicher weiterer Handel mit Gebrauchtfahrzeugen untersagt werden. Wir bitten den Bebauungsplan dahingehend zu überdenken und dem Discounter die Möglichkeit der Erweiterung zu bieten oder aber eine strikte Untersagung der Ansiedlung oder Erweiterung neuer bzw. bestehender Autohändler aufzunehmen.
    Essen, 26.9.2017

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