Gemeinnützigkeit wieder testiert

Das Finanzamt Essen-NordOst hat uns mit Schreiben vom 22.10.2020 erneut den Freistellungsbescheid übergeben und damit die weitere Gemeinnützigkeit testiert.

Damit sind Spenden an uns nach wie vor vollumfänglich von der Steuer absetzbar. Spenden bis 200 € müssen nicht einmal von uns quittiert werden, um einen Anspruch auf Steuererstattung zu haben!

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