Gestern auf der B224 aus Richtung Norden am AK Essen-Nord

Ein Beispiel dafür, mit welcher Chuzpe die „wilden“ Autohändler vorgehen, zeigt das aktuelle Ereignis. Vor uns fuhr eine Familienkutsche von VW mit einem Warendorfer Kennzeichen, dass allerdings vorne und hinten kein Siegel des Kreises mehr besaß und demnach abgemeldet war.

Der Wagen fuhr im Autobahnkreuz Essen-Nord ab und ins Hafengebiet. An der Ampel zum Hafen konnten wir den Fahrer befragen, ob ihm das aufgefallen sei. Er antworte mit: Ja, das wüsste er und er hätte das Auto in Telgte erstanden und würde es morgen ganz bestimmt zulassen.
Darauf angesprochen, dass er damit eine Straftat nach Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG*) beging, verstand er auf einmal kein Wort mehr und verschwand im Hafengebiet. Wohl auf einen der Plätze, da er nicht mehr auffindbar war und angezeigt werden konnte.

Die Dreistigkeit kennt offenbar langsam keine Grenzen mehr und es wird mit abgemeldeten Autos, in diesem Fall fast 100 km, ohne Versicherungsschutz gefahren.
Es zeigt sich aber dadurch auch, dass dies nicht nur ein Essener Phänomen ist, sondern zumindest landesweit existiert!

 

*PflichtVG §

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

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